Gesetze / Rebenpflanzgutverordnung
RebPflV 1986§ 23 Inkrafttreten
Stand: 09.12.2020
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Änderungsverlauf
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24.11.2020 Ausfertigung
§ 23 geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 24. November 2020 (BGBl. I 2540)
BGBl. I S. 2540
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17.08.1992 Ausfertigung
§ 23 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. August 1992 (BGBl. I 1532)
BGBl. 1992 I S. 1532
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11.05.1988 Ausfertigung
§ 23 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. Mai 1988 (BGBl. I 595)
BGBl. 1988 I S. 595
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